Kostenlose Bürgertests
Kostenlose Bürgertests
Kostenlos
Folgende Personen werden in unserer Apotheke in Idstein weiterhin kostenlos auf Corona getestet:
- Kinder bis zum 5. Geburtstag (Nachweis: Ausweis mit Lichtbild)
- Schwangere: Personen, die sich im ersten oder zweiten Trimenon befinden; bis 28. Schwangerschaftswoche. (Nachweis: Mutterpass)
- 2 Personen, die aufgrund einer aktuellen oder maximal drei Monate zurückliegenden medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. (Nachweis: ärztliches Attest im Original)
- Personen, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben. (Nachweis: Teilnahmenachweis der Studie)
- 2 Personen, die sich in Quarantäne (Absonderung) befinden und sich freitesten lassen wollen. (Nachweis: offizielles Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR) oder Quarantäne-Bescheid)
- Besucher von Praxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. (Nachweis: Bestätigung des Krankenhauses oder Pflegeeinrichtung)
- Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben. (Nachweis: Testergebnis der infizierten Person und Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift)
- Pflegende Angehörige nach §19 SGB XI, die Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung pflegen. (Nachweis: noch unklar)
- Menschen mit Behinderung und deren Betreuungskräfte nach §29 SGB IX (Nachweis: noch unklar)
Bitte denken Sie daran, dass der Anspruchsgrund gegenüber der Teststelle nachgewiesen werden muss. Falls Sie nicht den benötigten Nachweis vorzeigen können, haben Sie keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest.
Für wen sind Bürgertests kostenpflichtig? Eine Auflistung finden Sie hier.