Kostenlose Bürgertests
Kostenpflichtige Bürgertests
Eigenanteil
Folgende Personen testen wir gegen einen Aufpreis von drei Euro in unseren Apotheken:
- Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen. (Nachweis: Eintrittskarte oder sonstiger Nachweis, woraus sich eine Teilnahme ableiten lässt)
- Personen, die am selben Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person besuchen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken. (Vorerkrankung z.B: RKI Epidemiologisches Bulletin 21/2022, Seite 9, Tabelle 3: https://www.rki.de//Archiv/2022/Ausgaben/21_22.pdf) (Nachweis: noch unklar)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des RKI eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko" haben. (Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App)
Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Teststelle nachgewiesen werden.
Neue Testverordnung gilt ab 30.6.2022 bis zum 25.11.2022.