Herstellung

Individuell für Sie zusammengestellt

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Anfertigung von Rezepturen

Die Anfertigung von Rezepturen ist ein eigener Bereich, der fest im Alltag einer jeden Apotheke verankert ist. Das Berufsbild des Apothekers wurde in der Vergangenheit maßgeblich durch die Herstellung von Salben, Hustensäften, Pillen und Zäpfchen geprägt. Mittlerweise erfolgt die Versorgung mehrheitlich durch industriell gefertigte Fertigarzneimittel. Dennoch kommt dem Anfertigen von patientenindividuellen Rezepturen nach wie vor eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt in besonderer Weise für die Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch von ältere Patienten.

Für kleine Patienten gibt es beispielweise häufig keine zugelassenen Fertigarzneimittel auf dem Markt, bei älteren Patienten kann eine individuelle Dosierung erforderlich sein. Als Apotheke können wir auf ärztliche Verordnung hin Kapseln oder Lösungen mit der individuell benötigten Wirkstoffmenge herstellen.

Daneben ist die Zubereitung von Salben, Cremes oder Lösungen ist eine der Kernaufgaben der Rezeptur. Vor allem Hautärzte nutzen gerne die Möglichkeit einer auf die jeweilige Erkrankung des Patienten abgestimmte Therapie. Auch Kosmetika können auf Wunsch der Patientenwunsch hergestellt werden. Zudem gehört die Anfertigung von Teemischungen in den Bereich der Rezeptur.

Eine wichtige Voraussetzung für die Anfertigung einer Rezeptur ist die sorgfältige Prüfung einer jeden Verordnung auf Plausibilität im Hinblick auf die Zusammensetzung und die Verträglichkeit der Wirkstoffe untereinander. Wir kommen dieser Prüfverpflichtung routinemäßig nach und halten die strengen Qualitätsstandards der Good Manufacturing Practice (GMP) ein.

Die Anfertigung von Rezepturen ist ein eigener Bereich, der fest im Alltag einer jeden Apotheke verankert ist. Das Berufsbild des Apothekers wurde in der Vergangenheit maßgeblich durch die Herstellung von Salben, Hustensäften, Pillen und Zäpfchen geprägt. Mittlerweise erfolgt die Versorgung mehrheitlich durch industriell gefertigte Fertigarzneimittel. Dennoch kommt dem Anfertigen von patientenindividuellen Rezepturen nach wie vor eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt in besonderer Weise für die Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch von ältere Patienten.

Für kleine Patienten gibt es beispielweise häufig keine zugelassenen Fertigarzneimittel auf dem Markt, bei älteren Patienten kann eine individuelle Dosierung erforderlich sein. Als Apotheke können wir auf ärztliche Verordnung hin Kapseln oder Lösungen mit der individuell benötigten Wirkstoffmenge herstellen.

Daneben ist die Zubereitung von Salben, Cremes oder Lösungen ist eine der Kernaufgaben der Rezeptur. Vor allem Hautärzte nutzen gerne die Möglichkeit einer auf die jeweilige Erkrankung des Patienten abgestimmte Therapie. Auch Kosmetika können auf Wunsch der Patientenwunsch hergestellt werden. Zudem gehört die Anfertigung von Teemischungen in den Bereich der Rezeptur.

Eine wichtige Voraussetzung für die Anfertigung einer Rezeptur ist die sorgfältige Prüfung einer jeden Verordnung auf Plausibilität im Hinblick auf die Zusammensetzung und die Verträglichkeit der Wirkstoffe untereinander. Wir kommen dieser Prüfverpflichtung routinemäßig nach und halten die strengen Qualitätsstandards der Good Manufacturing Practice (GMP) ein.

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