Wenn Ihnen Ihr Arzt Medikamente verordnet, erstellt er auf seinem Computer einen individuellen QR-Code. Mittels einer sicheren und datenschutzkonformen Übermittlung wird das digitale Rezept an Ihr Smartphone geschickt. In der Apotheke wird der Code dann eingescannt, das Rezept somit freigeschaltet und Sie erhalten Ihre Medikamente.
Benötigen Sie anschließend zum Beispiel ein Folgerezept, können Sie sich den Gang in die Arztpraxis sparen, da die Übermittlung auch aus der Entfernung vom Arzt per App erfolgen kann.
Für Sie wird es also deutlich einfacher und bequemer, Ihre Medikamente in der Apotheke zu erhalten!
Durch die digitale Bearbeitung und Verarbeitung können Fehler bei der Übertragung von Papier auf EDV zukünftig minimiert und vermieden werden.
Sie können die App “Das e-Rezept” kostenlos im App Store, bei Google Play oder in der App Gallery herunterladen. Die App wird auf allen Smartphones, die mindestens über Android 7 (ab Modelle aus dem Jahr 2015) oder iOS 14 (ab Modelle aus dem Jahr 2015) verfügen. Das Smartphone sollte NFC (Near Field Communication) unterstützen, um alle Funktionalitäten der App zu ermöglichen. Wenn Sie sich in der App anmelden, überprüft die App automatisch, ob Ihr Handy über diese Funktion verfügt.
Wenn Sie das e-Rezept über die e-Rezept-App einlösen wollen, können Sie der Apotheke den Rezeptcode auf Ihrem Handy zeigen, um Ihr Medikament zu erhalten. Alternativ können Sie Ihr Rezept bereits online in der Apotheke einlösen und auswählen, ob Sie es vor Ort abholen oder einen Botendienst anfragen möchten.
Falls die Apotheke Ihr Medikament erst noch bestellen muss, kann sie Sie über die App darüber in Kenntnis setzen.
Am 20. Oktober 2020 ist das „Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG“ in Kraft getreten. Es geht nun langsam los: Einzelne Arztpraxen beginnen damit, e-Rezepte auszustellen.
Um die sichere Übermittlung des e-Rezepts gewährleisten zu können, wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet. Schrittweise wurde das digitale Rezept im Jahr 2021 eingeführt. Ab Januar 2022 gibt dieses Gesetz die verpflichtende Nutzung des e-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten vor.
Das E-Rezept ist eine neue digitale Form der Datenübertragung zwischen Arzt und Apotheke. Dabei wird komplett auf das „alte“ Papier-Rezept verzichtet. Patienten wird stattdessen ein digitales Rezept übermittelt – ein neuer Service für Patienten und eine Entlastung für Ärzte, da in Deutschland jedes Jahr ca. 450 Millionen Rezepte auf Papier ausgestellt werden. Das E-Rezept soll Prozesse vereinfachen, beschleunigen und auch sicherer machen.
Der Arzt verordnet Medikamente und erstellt auf seinem Computer einen individuellen QR-Code. Mittels einer sicheren und datenschutzkonformen Übermittlung wird das digitale Rezept an das Smartphone des Patienten geschickt. In der Apotheke wird der Code dann eingescannt, das Rezept somit freigeschaltet und der Patient erhält seine Medikamente.
Benötigt der Patient dann zum Beispiel ein Folgerezept, kann er sich den Gang in die Arztpraxis sparen, da die Übermittlung auch aus der Entfernung erfolgen kann.
Vorteil für Apotheker: Durch die digitale Bearbeitung und Verarbeitung können Fehler bei der Übertragung von Papier auf EDV zukünftig minimiert und vermieden werden.
Für uns bietet das E-Rezept viele Vorteile. So kann beispielsweise bei schnell benötigten Medikamenten wertvolle Zeit gespart werden. Aber auch Patienten können zu jeder Tageszeit das benötigte Medikament bestellen. Dabei wählen Sie, ob Sie Ihr Original-Rezept lieber persönlich in einer unserer Apotheken abgeben möchten, oder das E-Rezept nutzen, welches Sie oder voraussichtlich auch Ihr Arzt an uns übermitteln.
Mit dem E-Rezept wird die Einreichung Ihrer Rezepte noch einfacher: Ihr Arzt übermittelt das digitale Rezept an die Apotheke oder an Sie als Patient. Sie können das E-Rezept komfortabel via Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die Apotheke Ihrer Wahl senden. Die Apotheken haben Ihr Rezept sofort in digitaler Form vorliegen und können sofort mit der Bearbeitung beginnen.
Die Übertragung der Daten funktioniert über einen gesicherten Kanal. Der Arzt schickt dem Patienten das Rezept mittels eines individuellen Codes auf das Smartphone. In der Apotheke wird der Code über ein sicheres Verbindungssystem ausgelesen. Mit der Software ist festgelegt, dass ein Rezept nur einmal abgerufen werden kann. Über die sichere Verbindung soll Datenmissbrauch verhindert werden.
Am 20. Oktober 2020 ist das „Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG“ in Kraft getreten.
Um die sichere Übermittlung des E-Rezepts gewährleisten zu können, wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Schrittweise soll das digitale Rezept im Jahr 2021 eingeführt werden. Ab Januar 2022 gibt dieses Gesetz die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten vor.